AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – KRAFTWERK Neuhof

1. Vertragsgegenstand

Die Möller & Schmidt GbR betreibt unter dem Namen KRAFTWERK Neuhof ein Fitnessstudio. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Studio und den Mitgliedern hinsichtlich Nutzung, Pflichten, Vertragsdauer und sonstiger Bedingungen.

2. Mitgliedschaft und Vertragsabschluss

Die Mitgliedschaft kommt durch schriftlichen Vertragsschluss oder durch digitale Buchung (Website, LandingPage etc.) zustande. Der Vertrag ist personengebunden und nicht übertragbar.

3. Leistungen des Studios

Das Studio stellt den Mitgliedern die vereinbarten Trainingsflächen, Geräte und ggf. Kursangebote zur Verfügung. Änderungen im Kursplan, bei Öffnungszeiten oder Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit sie dem Mitglied zumutbar sind. Freiwillige und unentgeltliche Zusatzleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und können jederzeit eingestellt werden. Dies gilt auch für Aktionsangebote, die nur zeitlich befristet verfügbar sind

4. Öffnungszeiten

Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden bekanntgegeben und können aus betrieblichen Gründen (Wartung, Reinigung, Feiertage, gesetzliche Auflagen etc.) angepasst werden. Vorübergehende Einschränkungen berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.

5. Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied verpflichtet sich:

  • zur Einhaltung der Hausordnung,
  • zu respektvollem Verhalten gegenüber anderen Personen,
  • zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages,
  • zur sachgemäßen Nutzung der Geräte und Einrichtung,
  • zur sofortigen Mitteilung bei Änderungen persönlicher Daten (z. B. Adresse, Bankverbindung),
  • keine Drogen oder leistungssteigernden Mittel im Studio zu konsumieren oder weiterzugeben.

6. Beiträge und Zahlungsweise

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Zusätzlich wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Aufnahme- & Aktivierungsgebühr in Höhe von 99,99 EUR erhoben.

Im November eines jeden Kalenderjahres erheben wir zudem eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 39,99 EUR je Mitglied. Diese dient der anteiligen Deckung von Verwaltungs-, System- und Servicekosten und wird unabhängig vom gewählten Tarif einmal jährlich eingezogen. Das Fitnessstudio ist berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich anzupassen, wenn sich die Kosten für Betrieb, Energie, Personal oder gesetzliche Abgaben wesentlich erhöhen oder wenn das Leistungsangebot dauerhaft erweitert wird und diese Leistungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestanden. Die Anpassung darf ausschließlich im Verhältnis zur tatsächlichen Kostenänderung erfolgen, muss angemessen sein und wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Das Mitglied hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Mitteilung
ausdrücklich hingewiesen. Eine rückwirkende Erhöhung ist ausgeschlossen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge haben die individuell vereinbarte Laufzeit (1, 12 oder 24 Monate). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, maximal jedoch um 12 Monate. Kündigungen bedürfen der Textform.

8. Ruhen der Mitgliedschaft

Bei Krankheit, Schwangerschaft oder aus triftigen Gründen kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhen. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.

9. Haftung

Das Studio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und gemäß der Datenschutzerklärung behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung.

11. Änderung der AGB

Das Studio ist berechtigt, diese AGB bei sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Mitglied in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Studios. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Juni 2025
KRAFTWERK Neuhof
Möller & Schmidt GbR | Firmensitz: Hessenstraße 23b – 36148 Kalbach | Studioadresse: Fliedeweg 3, 36119 Neuhof

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